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Warum brauche ich eine barrierefreie Website?

In Österreich ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) seit Anfang 2016 in vollem Umfang in Kraft. Das BGStG enthält unter anderem ein Diskriminierungsverbot. Dies bedeutet, dass neben baulicher Barrierefreiheit auch Websites für alle Nutzenden gleich gut zugänglich und bedienbar sein müssen. Im Juni 2025 wird mit dem European Accessibility Act (EAA) ein einheitliches Gesetz in ganz Europa in Kraft treten.

Illustration zeigt einen bärtigen Mann mit Brille, der vor einem großen Bildschirm sitzt. Am Bild erscheint der Text "WCAG 2.0" mit einem Check-Icon.

Was bedeutet Web Barrierefreiheit?

Web Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie sozial benachteiligte Personen den selben Zugang zu neuen Medien und Technologien haben sollten, wie alle anderen auch. In der Praxis greift diese Thema jedoch viel weiter. Hier ein paar Beispiele:

  • Ein Mann mittleren Alters kann die Texte einer Website nicht lesen. Die Schriftgröße ist zu klein und der Farbkontrast ist zu gering. Zwar sieht das Design sehr schön und modern aus, aber die verwendeten Pastellfarben machen die Website unleserlich.
  • Eine junge Frau überbrückt die Zeit in der U-Bahn mit Instagram. Um die anderen Fahrgäste nicht zu stören, schaltet sie den Ton ihres Mobiltelefones ab. Wenn Videos oder Reels nicht mit Untertiteln versehen sind, können sie ohne Tonspur nicht verstanden werden.
  • Ein Junge hat sich die Hand gebrochen und ist motorisch temporär eingeschränkt. Da er nur eine Hand benutzen kann, wäre es einfacher, wenn er sich am Computer mit Hilfe der Pfeiltasten seiner Tastatur durch die Inhalte klicken könnte. Als er dies versucht, lassen sich einige Menüpunkte des Hauptmenüs nicht auswählen. Das nervt.
  • Für eine Person mit Angststörungen sind Zeitlimits beim Ausfüllen von Formularen, wie beispielsweise bei Reisebuchungen, ein immenser Stressfaktor.

Diese Beispiele sollen verdeutlichen, dass sich die Barrierefreiheit im Netz nicht auf eine kleine Zielgruppe mit dauerhaften Beeinträchtigungen beschränkt, sondern einen Großteil der Menschen miteinbezieht. Wenn Sie also nur Wert darauf legen, dass Ihre Website suchmaschinenfreundlich umgesetzt ist, vergeuden Sie wichtiges Potential.

Um die Web Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurden vom W3C (Word Wide Web Consortium) Richtlinien verfasst. Die Web Content Accessibility Guidelines (kurz: WCAG) werden in regelmäßigen Intervallen erweitert und an die immer komplexeren Technologien angepasst. Die WCAG bilden die Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern der Welt.

Die WCAG bestehen aus:

  • 4 Prinzipien
  • Richtlinien
  • Erfolgskriterien
  • unzähligen Techniken, um die Erfolgskriterien zu erfüllen

Die vier Prinzipien der WCAG stellen die Basis der Richtlinien dar:

  • Prinzip 1 – Wahrnehmbar: Alle Informationen und Bestandteile der Website müssen den Seitenbesucher:innen so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
  • Prinzip 2 – Bedienbar: Die Website muss bedienbar und gut navigierbar sein.
  • Prinzip 3 – Verständlich: Alle bereitgestellten Informationen und die Bedienung des Webauftritts müssen verständlich sein.
  • Prinzip 4 – Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Geräten, einschließlich assistierender Techniken, interpretiert werden können.

Die Erfolgskriterien werden drei verschiedenen Konformitätsstufen zugeordnet:

  • Konformitätsstufe A
  • Konformitätsstufe AA
  • Konformitätsstufe AAA

Um die Mindeststandards einer barrierefreien Website zu gewährleisten, müssen die Erfolgskriterien der Konformitätsstufe A erfüllt werden.

Wie sieht die Realität aus? Sind inzwischen alle Websites barrierefrei?

Für öffentliche Stellen gibt es genaue Vorgaben, die im Dezember 2012 unter dem Titel „Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites öffentlicher Stellen“ festgelegt wurden. Dies bedeutet, dass Webportale öffentlicher Institutionen in der Regel barrierefrei sind.

Bei vielen Unternehmensseiten besteht nach wie vor akuter Handlungsbedarf. Dabei hält sich beim Design und der Programmierung einer neuen Website der Mehraufwand in Grenzen. Die Konformitätsstufe A ist relativ leicht umsetzbar. Aber nicht nur Webdienstleister müssen beim Design und der technischen Umsetzung auf Barrierefreiheit achten. Auch bei der redaktionellen Wartung der Inhalte muss großer Wert darauf gelegt werden. Gemäß „Prinzip 3“ der WCAG 2.0 müssen Websites verständlich sein. Kompliziert verfasste Websiteinhalte und komplex strukturierte Schachtelsätze erschweren die Lesbarkeit enorm.

Fazit: Es wird noch einige Zeit dauern, bis das Thema Web Barrierefreiheit in unseren Breitengraden vollständige Berücksichtigung finden wird. Dabei gibt es eine ganz einfache Motivation für die Umsetzung einer barrierefreien Website: Die Empathie mit unseren Mitmenschen.

Tipp: Als guten Einstieg in dieses wichtige Thema empfehle ich die von der britischen Regierung herausgegebenen Poster Barrierefrei gestalten. Diese stehen in verschiedenen Sprachen auf GitHub zum Downlad bereit.


18. Februar 2023


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